Ist eine in Burg angemeldete Person verstorben, melden Sie dies bitte innert zwei Tagen der Gemeindekanzlei Burg. Gerne können Sie bereits vorgängig Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl aufnehmen.
Tod zu Hause
Rufen Sie den Hausarzt der bzw. des Verstorbenen und bei Abwesenheit den Notfallarzt an. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche für den Eintrag im Todesregister benötigt wird.
Tod im Spital oder Heim
Die Spital- oder Heimleitung erledigt die nötigen Formalitäten. Die Todesbescheinigung wird direkt dem zuständigen Zivilstandsamt zugestellt.
Suchen Sie in den Unterlagen des/der Verstorbenen nach Anordnungen über die Bestattung. Fehlt eine Anordnung, sprechen Sie die Bestattungsart unter den Hinterbliebenen ab (Kremation, Erdbestattung, Beisetzung in ein neues oder bestehendes Grab etc.).