- Baugesuche
- Kommunale Nutzungsplanung (Raum- und Verkehrsplanung)
Bauzonen- und Kulturlandplan
Bau- und Nutzungsordnung BNO
Leitbild räumliche Entwicklung
Entwicklungsstrategie Dorfkern
Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung. In jedem Fall wird empfohlen, die Baubewilligungspflicht vorgängig bei der Abteilung Bau und Planung in Menziken abzuklären.
Bau- und Nutzungs-Ordnung (BNO)
Baugesuchsformular kommunal
Bauzonen- und Kulturlandplan
Gebührenreglement
Strassenaufbruch-Gesuch
Die Abteilung Bau und Planung berät Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordiniert sie die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt die Abteilung Bau und Planung gerne Auskunft.
Die Gemeinde Burg führt mit "eBau Aargau" die digitale Baugesuchseingabe und -bearbeitung ein. Mit der Applikation "eBau Aargau" können Sie Baugesuche (auch Anfragen, Reklamegesuche, Vorentscheide etc.) elektronisch einreichen.
Mit "eBau Aargau" kann der ganze Baubewilligungsprpozess durchgehend elektronisch abgewickelt werden, wobei die Gesuchstellenden durch den Prozess geführt werden.
Die Gesuchseingabe und später folgende Korrespondenzen und/oder revidierte, ergänzende Gesuchseingaben erfolgen ausschliesslich auf dem elektronischen Weg. Ausnahmen sind Einwendungen Dritter auf dem Postweg und die damit zusammenhängende Korrespondenz mit diesen Dritten sowie die Zustellung der gemeinderätlichen Verfügung (Baubewilligung etc.).
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Die Voraussetzung, um auf "Mein Konto" im zentralen Onlineschalter (www.ag.ch) ein Baugesuch einzureichen, ist die Registrierung und die Erstellung eines Privatkontos.
Bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, müssen Sie zusätzlich noch zwei Papierdossiers mit den Plänen sowie die Eingabequittung unterschrieben einreichen. Die Baugesuchsunterlagen sind grundsätzlich als PDF-Datei und Fotos im JPEG-Format im Onlineschalter von "eBau Aargau" hochzuladen. Die Pläne sind als Einzeldokumente hochzuladen. Das elektronische Baugesuch (inkl. sämtlichen Unterlagen) hat den papierenen Exemplaren zu entsprechen, die bei der Baubehörde eingereicht werden. Das elektronische Baugesuch gilt als eingereicht, sobald die Papierdossiers und die unterzeichnete Eingabequittung bei der Baubehörde eintreffen. Die Eingabequittung muss von allen aufgeführten Parteien an der entsprechenden Stelle unterzeichnet werden. Die auf dem Unterschriftenblatt Unterzeichnenden haben Kenntnis von den massgebenden Vorschriften und gesetzlichen Grundlagen und bestätigen, dass alle Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt sind. Die Unterschriften gelten als verbindliche, zustimmende Kenntnisnahme von den in den Schritten 1 bis 8 des Online-Formulars beschriebenen Inhalten des Baugesuches sowie allen schriftlich eingereichten oder online hochgeladenen Dokumenten.
Fehlende oder unkorrekte Unterlagen können im Baubewilligungsverfahren zu Verzögerungen führen. Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, mit der Abteilung Bau und Planung und/oder mit den zuständigen Fachstellen frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Damit können allfällige Auflagen bereits in die Projektierung einfliessen und mögliche Konfliktsituationen frühzeitig erkannt werden. Machen Sie sich vor Planungsbeginn mit den Zonenvorschriften bekannt. Neben den Vorschriften der baurechtlichen Grundordnung können auch weitere Spezialvorschriften (Überbauungs-ordnungen, Bauinventar etc. ) das Baubewilligungsverfahren beeinflussen.
Alle zusätzlichen Unterlagen können digital unter "Dokumente" im Onlineschalter von "eBau Aargau" hochgeladen werden.
Die Möglichkeit für die Bauherrschaften, das Gesuch auf dem konventionellen Papierweg (physisch) einzureichen, bleibt weiterbestehen. Für das Digitalisieren (Ausfüllen, Einreichen und Verwalten) eines Baugesuchs in Papierform können von der Abteilung Bau und Planung separate Gebühren erhoben werden.
Hier geht's zur Eingabe des elektronischen Baugesuches
Der Eingabeprozess funktioniert mit einer logischen Benutzerführung. Sie erfassen Schritt für Schritt die erforderlichen Informationen. Infobuttons im Eingabeformular bieten zusätzliche Hilfe bei inhaltlichen Fragen.